Ihr Pfändungsschutzkonto
Mit der Einführung des Pfändungsschutzkontos eröffnet sich für viele Menschen eine neue Perspektive im Umgang mit finanziellen Herausforderungen. Das P-Konto ist mehr als nur eine rechtliche Regelung; es symbolisiert einen Schritt in Richtung finanzieller Eigenverantwortung und Stabilität.
Es ermöglicht Schuldnern, ihre Einnahmen besser zu verwalten und in schwierigen Zeiten einen Grundfreibetrag zur Verfügung zu haben, der ihnen hilft, ihre alltäglichen Lebenshaltungskosten zu decken.
Dennoch bleibt es unerlässlich, sich aktiv Unterstützung durch Fachleute wie Schuldnerberater zu sichern, um nicht nur die unmittelbaren Probleme zu bewältigen, sondern auch langfristige Lösungen zu finden. So wird der Weg aus der finanziellen Not nicht nur gangbar, sondern auch nachhaltig gestaltet.
Wie bekommt man ein P-Konto?
Jeder, der ein Girokonto hat, kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Das gilt sogar für Konten, die schon gepfändet sind.
Wie hoch ist der unpfändbare Anteil beim P-Konto?
Der Grundfreibetrag beim P-Konto beträgt für jeden Menschen zurzeit monatlich 1.500,- Euro. Diese Summe darf nicht gepfändet werden. Unterhaltspflichtiger erhalten einen höheren Grundfreibetrag. Dieser beläuft sich auf zurzeit 2.061,43 Euro bei einer unterhaltsberechtigten Person. Also zum Beispiel, wenn man für ein Kind Unterhalt zahlt.
Weitere Erhöhungen des Grundfreibetrages bei mehreren unterhaltspflichtigen Personen sind im Gesetz vorgesehen.
Dafür können wir Ihnen für ein erhöhten Freibetrag die Bescheinigung nach §850k ausstellen
Fragen zur Höhe des Grundfreibetrages beantworten die Mitarbeiter der Schuldnerhilfe Hamburg gerne. Sie erstellen auch die geforderten Nachweise zum genauen Umfang des Pfändungsschutzes. Dieser Pfändungsschutz ist dann auch für das kontoführende Institut verbindlich. Nach der Einrichtung eines P-Konto sollte jeder Schuldner den nächsten Schritt gehen und seine finanziellen Probleme dauerhaft mit Hilfe der Schuldnerberatung lösen.
Bei Fragen oder Problemen zum Pfändungsschutzkonto erreichen Sie uns unter der Rufnummer 040 – 636 655 60
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